Kriegsfeuerwerkerei. Vorschriften für die Anfertigung, Untersuchung, Verpackung, und Aufbewahrung der Kriegsfeuer: 1ster Theil: Die Zündungen, die Munition der Artillerie. Die besonderen Kriegsfeuer : Hierzu ein Atlas enthaltend colorirte Figurentafeln: Auf dienstliche Veranlassung gedruckt.
Voss (Strikker)