Vorschriften über Einrichtung und Anstaltung der Militärwachen: Militär-Arrestanstalten, Militär-Gerichtslokale, Handwerkstuben, Montirungskammern und der Raüme zur Unterbringung der zum Heergeräth der Truppen und zum Uebungsmaterial der Trainbataillone gehörenden Fahrzeuge, sowie des Exerzirgeschütze der Feldartillerie. Hierzu neun Blatt Zeichnungen
Trowitzsch und Sohn