Monographie

Vorschrift über die Aufbewahrung und die Behandlung der für den Kriegsfall benöthigten Handwaffen, welche nicht in Artilleriedepots, sondern in den Formationsorten der Truppen aufbewahrt werden

  • Texte
  • Vorschrift über die Aufbewahrung und die Behandlung der für den Kriegsfall benöthigten Handwaffen, welche nicht in Artilleriedepots, sondern in den Formationsorten der Truppen aufbewahrt werden
  • Berlin : Mittler und Sohn, 1890
  • In-12
  • Règlement relatif aux armes portatives conservées aux lieux de rassemblement des troupes
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